Nach absolvierter Prüfung besteht die Möglichkeit, dass Ihre Prüfung in den darauffolgenden Tagen von einer akkreditierten Person vor Ort in Form einer sog. Erstkorrektur begutachtet wird.
Andernfalls erfolgt die Erst- und Zweitkorrektur durch die Prüfungszentrale.
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Illustration 8-8-1i0: Korrekturprozess
Erst- und Zweitkorrekturen fließen gleichwertig in die Bestimmung des Prüfungsergebnisses ein. Ab einer Differenz von mindestens einer Note zwischen Erst- und Zweitkorrektur erfolgt eine Drittkorrektur. Diese Korrektur bestimmt sodann das Prüfungsergebnis.
Eine Prüfung kann gemäß § 15 der Prüfungsordnung wiederholt werden. Wenden Sie sich für eine erneute Anmeldung zur Prüfung an Ihre zuständige Volkshochschule.
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Screenshot 8-8-2i0: Bewertungsverfahren
Die Begutachtung Ihrer Prüfung nimmt in der Regel ca. 4 Wochen in Anspruch.
Im Anschluss werden Sie über das Ergebnis direkt oder über den Kontakt zu Ihrer Volkshochschule informiert.
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Illustration 8-8-3i0: Bewertungsdauer
Die Punktevergabe gemäß Prüfungsordnung § 13 sieht folgende Bewertungsstandards vor:
| Note | Punktzahl |
| 1 (sehr gut) | 100 – 92 Punkte |
| 2 (gut) | 91 – 81 Punkte |
| 3 (befriedigend) | 80 – 67 Punkte |
| 4 (ausreichend) | 66 – 50 Punkte |
| 5 (mangelhaft) | 49 – 30 Punkte |
| 6 (ungenügend) | 29 – 0 Punkte |
Mindestens 50 % der Punkte sind zum Bestehen notwendig.
Gemäß Prüfungsordnung § 14 Abs. 2 können Sie als Prüfungsteilnehmer erwarten, dass die XPERT Business Zertifikate stets sowohl die erreichte Punktzahl als auch die Note ausweisen.
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Ein Einspruch gegen das Prüfungsverfahren ist spätestens innerhalb einer Woche nach dem Prüfungstermin zu erheben.
Der Einspruch gegen das Prüfungsergebnis muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Prüfungsergebnisses erfolgen.
In jedem Fall muss der Einspruch schriftlich bei der zuständigen Volkshochschule eingereicht werden.

Illustration 8-8-5i0: Einspruchsverfahren
Die zuständige Volkshochschule leitet den Einspruch an XPERT Business Deutschland weiter und erwirkt eine Klärung der Angelegenheit (§ 17 der Prüfungsordnung).
Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich bei Ihrer Volkshochschule über den aktuellen Stand und die zu erwartende Bearbeitungszeit.
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